Vermischtes
Urteil: Dachauer Todesschütze muss lebenslang in Haft
GDN -
Im Prozess gegen den Dachauer Todesschützen hat das Landgericht München den 55-Jährigen wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem erkannte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld.
Eine Entlassung des Verurteilten nach 15 Jahren in Haft ist damit so gut wie ausgeschlossen. Ein Gutachter hatte den Mann im Zuge des Prozesses für voll schuldfähig erklärt. Der 55-Jährige hatte im Januar einen 31-jährigen Staatsanwalt getötet. Der Transportunternehmer musste sich wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge vor dem Amtsgericht Dachau verantworten. Bei der Urteilsverkündung zog der 55-Jährige eine Pistole und schoss auf den jungen Staatsanwalt, der dabei tödliche Verletzungen erlitt.
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