Vermischtes
Ex-Verfassungsrichter: Grundgesetz stellt hohe Hürden für Parteienverbot auf
GDN -
Dieter Grimm, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, hat mit Blick auf ein geplantes NPD-Verbotsverfahren darauf hingewiesen, dass im Grundgesetz hohe Hürden für ein Parteienverbot verankert sind. "Die Hürden, die das Grundgesetz aufstellt, sind nicht niedrig, sondern sie sind hoch", sagte Grimm am Montag im Deutschlandfunk.
Dies habe auch einen guten Grund, "denn man muss nur überlegen: Hinter den Antragstellern - Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung sind die möglichen Antragsteller -, hinter diesen Antragstellern stehen ja auch wieder politische Parteien". Dies heiße, dass Parteien versuchen könnten, "einen Konkurrenten aus dem Feld zu schlagen. Und deswegen muss man die Hürden hochhalten, damit nicht Missbrauch mit diesem Instrument getrieben wird", erklärte Grimm, der von 1987 bis zum Jahr 1999 Bundesverfassungsrichter war.
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